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BVerwG, 11.09.1995 - 5 B 156.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Geltendmachung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1995 - 16 A 3182/93
- BVerwG, 11.09.1995 - 5 B 156.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1995 - 5 B 156.95
Um das Vorliegen dieser Voraussetzungen im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, hätte die Beschwerde eine konkrete, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formulieren und hierzu angeben müssen, worin ihre allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 11.09.1995 - 5 B 156.95
Um das Vorliegen dieser Voraussetzungen im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, hätte die Beschwerde eine konkrete, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formulieren und hierzu angeben müssen, worin ihre allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerfG, 19.11.1992 - 1 BvR 974/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung einer …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1995 - 5 B 156.95
Denn die Erfolgsaussicht in der Sache gehört nicht zu den in § 132 Abs. 2 VwGO abschließend aufgezählten Zulassungsgründen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. November 1992 - 1 BvR 974/92 - <NVwZ 1993, 358>).